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„Führerschein ab 17“

Die Preise des sogenannten „Führerschein ab 17“ entsprechen denen der Klasse B.

Weitere Informationen dazu:

Die jungen Fahranfänger können mit 16,5 Jahren beginnen, durchlaufen die normale Fahrausbildung in einer anerkannten Fahrschule und können bereits kurz vor dem 17. Geburtstag, also ein Jahr früher, die Prüfung ablegen. Sie erhalten eine Prüfbescheinigung, keinen Kartenführerschein, die im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese besitzt bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag Gültigkeit.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Fahranfänger einen Kartenführerschein auf Antrag erhalten. Die Probezeit beginnt mit Aushändigung der Prüfbescheinigung, die bei Fahrten mitzuführen ist.

Die Prüfbescheinigung ist mit der Auflage versehen, Fahrzeuge der Klasse B, BE, nur in Begleitung mindestens einer namentlich benannten Person zu führen.

Der Fahranfänger ist der verantwortliche Fahrzeugführer, darf aber nur ein Fahrzeug führen, wenn er von einer in der Prüfbescheinigung aufgeführten Begleitperson begleitet wird.

Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion!

An Begleiter werden folgende Anforderungen gestellt:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Mindestens fünf Jahre im Besitz des Führerscheines der Klasse B (alt Kl. 3)
  • Nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburg)
  • Nicht begleiten darf die Begleitperson, wenn sie mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut oder unter der Wirkung eines berauschenden Mittels, gem. Anl. § 24 a StVG, steht.

Weitere Infos bei uns!

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