Klasse A
Kraftrad über 45 km/h bbH
- über 35 kW Motorleistung
- Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg
Kraftfahrzeuge
- Motorleistung mehr als 15 kW
- Hubraum mehr als 50 ccm
Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.
Die Preise:
Grundbetrag | 600 EUR |
Grundbetrag bei Erweiterung | 290 EUR |
1 Fahrstunde á 45min. | 80 EUR |
Sonderfahrt á 45min. (Überland,- Autobahn – und Nachtfahrten) |
90 EUR |
Vorstellung zur theor.Prüfung | 110 EUR |
Vorstellung zur prakt.Prüfung | 300 EUR |
Lernmaterial | 130 EUR |
Theoretische Prüfung | 24,99 EUR |
Praktische Prüfung | 162,67 EUR |
In Kombination mit der Führerscheinklasse B reduziert sich die Grundbetrag auf insgesamt 800 EUR (statt 1200 EUR).
(Stand vom 02.03.2021 / Angaben ohne Gewähr)