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Klasse B/BF17 (auch Schlüsselzahl 197) sowie B-Automatik- „der klassische Führerschein für das Auto“

Der Führerschein Klasse B ist der „klassische“ PKW-Führerschein. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre(Sonderregelung Begleitendes Fahren ab 17).

Er berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen.

Maximal 8 Personen (außer dem Fahrer) dürfen befördert werden. Eingeschlossen sind die Klassen AM und L.

Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zG,
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.

Die Preise:

Grundbetrag 600 EUR
1 Fahrstunde á 45min. 75 EUR
Sonderfahrt á 45min.
(Überland,- Autobahn – und Nachtfahrten)
85 EUR
Vorstellung zur theor.Prüfung 110 EUR
Vorstellung zur prakt.Prüfung 260 EUR
Lernmaterial 130 EUR
Hinzu kommt die Gebühr des TÜV Hessen:
Theoretische Prüfung 24,99 EUR
Praktische Prüfung 129,83 EUR

(Stand vom 02.03.2021 / Angaben ohne Gewähr)

B197 – die neue Automatikregelung für den Autoführerschein

Grundsätzlich war es schon immer möglich, die Ausbildung und auch die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Ein großer Vorteil einer Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen. Vielen Fahranfängern fällt das Lernen auf einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter. Außerdem sollen Fahrzeuge mit elektrischem oder Hybridantrieb gefördert werden, diese haben ausschließlich ein Automatikgetriebe.

Bisher gab es jedoch einen entscheidenden Nachteil. Im Führerschein wird die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Die Schlüsselzahl reduziert den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge. Schaltwagen dürfen nicht gefahren werden. Das „Loswerden“ der Schlüsselzahl 78 war bisher nur mit dem erneuten Ablegen einer praktischen Fahrprüfung mit einem Schaltwagen möglich. Dies hat sich ab dem 01.04.21 nun geändert.

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen.

  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).

Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).

Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.

Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.

Falls zukünftig der Erwerb der Klassen BE oder C geplant ist, gilt es allerdings, vor der Ausbildung zum B-Führerschein Rücksprache mit der Fahrschule zu halten, um Probleme zu vermeiden.

 

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